Vorteile einer Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich zwar eine staatliche Heilerlaubnis, verfüge aber nicht über eine Kassenzulassung (Kostenübernahme durch die GKV). Unabhängig von der Frage nach einer möglichen Kostenerstattung der Therapiemaßnahme durch Ihren Versicherungsträger (GKV/PKV oder Beihilfe) haben Sie als Selbstzahler eine Reihe von Vorteilen:20150709_110908

  • Kurzfristige Termine: Ihre erste Therapie-/Beratungsstunde kann in der Regel sehr zeitnah beginnen. Sie haben keine oder nur kurze Wartezeiten.
  • Individualität: Sie haben die Freiheit, die Dauer der Therapie/Beratung, den Intervall und die Häufigkeit Ihrer Sitzungen, nach Ihren persönlichen Bedürfnissen selbst zu bestimmen.
  • Mehr Möglichkeiten: Im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie greife ich auf ein breites Spektrum verschiedener Psychotherapie-Methoden zurück. (Gesprächspsychotherapie, Lösungsorientierte Psychotherapie und auch „aufdeckende“ Verfahren, wie z. B. die Katathym-Imaginative-Psychotherapie).
  • Ihr Tempo ist mein Tempo: Je nach Klient, Situation und Veränderung passe ich den Umfang, den Rhythmus und den Methodenschwerpunkt im Rahmen eines Therapieverlaufs immer wieder an.
  • Flexibilität: Während unserer Zusammenarbeit achte ich sehr präzise auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche und verhalte mich weitgehenst offen und flexibel.
    Dies zeigt sich auch in der Variationsmöglichkeit,
  • der Terminzeit (Zeitdauer von 60 Minuten oder länger oder kürzer?, Zeitpunkt – morgens oder eher spät abends oder in der Mittagspause?)
  • der Terminart (Präsenz, Telefon, Skype oder zwischendurch eine Therapie-Email?)

Und zu guter Letzt kann die Summe dieser Einzelteile bewirken, dass Sie mich nicht länger als notwendig brauchen. Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen selbstredend weiterhin bei Bedarf zur Verfügung.