Abrechnung & Honorar

Abrechnung

Zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten kommt eine Klientenvereinbarung zustande. D.h. jeder Klient ist Selbstzahler, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle die Kosten rückerstattet oder nicht. Der Klient erhält somit die Leistungen privat in Rechnung gestellt.

Honorar

Mein Honorar entspricht dem für die angebotenen Leistungen üblichen.

// 10 Minuten telefonische Erstberatung – ohne Entgelt //

// 60 Minuten Einzelsitzung – 100 Euro //

// 90 Minuten Einzelsitzung Katathymes Bilderleben – 150 Euro //

// 120 Minuten Einzelsitzung Hypnose – 250 Euro //

// 90 Minuten Paartherapie / Mediationsgespräch – 250 Euro //

Nicht in Anspruch genommene Termine sind kostenpflichtig, wenn Sie nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.

Alle Termine können Sie bequem online über jameda.de buchen.

Nach der Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung der Terminvereinbarung. Bitte löschen Sie diese E-mail nicht, da Sie darüber eine eventuelle Umbuchung oder Stornierung tätigen können.

Zahlung

Mein Honorar ist unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung fällig und ist in bar, EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, MasterCard) zu entrichten.

Sie erhalten am Ende des Monats eine detailierte Rechnung mit allen bereits bezahlten Sitzungen für Ihre Krankenkasse und/oder Steuerunterlagen.

Hinweise für Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenkassen

Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Heilerlaubnis, verfügen aber nicht über eine Kassenzulassung. Leider haben Klienten bei einer Psychotherapie über einen Heilpraktiker grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten. Dies liegt darin begründet, dass Heilpraktiker nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) keine Leistungserbringer im Sinne der Gesetzlichen Krankenkassen sind.

Auszug aus einer Nachricht des VfP:(www.vfp.de)

„Aktuelles Urteil: Krankenkassenmitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker. Der für das Leistungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hatte am 13.12.2016 durch Urteil (Az.: B 1 KR 4/16 R) die Klage einer Versicherten zu entscheiden. Sie hatte ihre Krankenkasse verklagt. Unstreitig war, dass die Klägerin eine psychotherapeutische Behandlung benötigte.“

Hinweise für Versicherungsnehmer einer Privaten Krankenversicherung

Sollten Sie Mitglied einer Privaten Krankenkasse sein oder eine private Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, besteht die Chance einer (wenn auch möglicherweise anteiligen) Kostenerstattung. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsgestaltung mit Ihrem jeweiligen Versicherer und erkundigen sich bitte in jedem Fall vor dem Beginn einer Therapie nach den Modalitäten einer möglichen Kostenerstattung einer Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz .